Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung und Vertragsschluss

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden in keinem Fall Gegenstand der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller. Dies gilt auch, wenn wir den Ein-

kaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und der Besteller seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt.

Angebote

Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend und zuzüglich der am Rechnungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die im Angebot genannten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Ändern sich nach Vertragsabschluss Löhne, Materialpreise oder Betriebskosten, so sind wir berechtigt den Preis der Lieferung in dem Maße zu verändern, wie die betreffenden Kosten die Lieferung beeinflussen.

Durch uns erstellte Entwürfe bleiben unser Eigentum

auch wenn Sie Ihnen gesondert in Rechnung gestellt wurden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen gelieferte Daten nur für die Weiterverwendung in Werbeanzeigen und multimedialen Anwendungen (z.B. Präsentationen, CDs, Filmproduktionen) genutzt werden dürfen! Alle Entwürfe, Skizzen und Layouts bleiben in jedem Fall unser geistiges Eigentum und dürfen dem Wettbewerb nicht zugänglich gemacht werden. Ein Nachdruck unserer Erzeugnisse bzw. eine Nachstellung durch uns erstellter digitaler Medien, auch bei Wiedererkennung trotz Veränderung ist ohne unsere Genehmigung auch dann nicht zulässig, wenn ein urheberrechtlicher Schutz nicht bestehen sollte.

Urheberrechtsverletzungen

Wir übernehmen keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen. Die Klärung und Dokumentation der Rechte Dritter am jeweiligen Bild- und Darstellungsmaterial hinsichtlich der Herkunft, der Urheber und des Bestehens von Rechten liegt ausschließlich beim Kunden.

Vorlagen

Mängel, die auf mangelhafte Originaldaten oder sonstige vom Auftraggeber zur Herstellung der Vertragserzeugnisse zugelieferte Materialien zurückzuführen sind, können nicht anerkannt werden. Bei Anlieferung von Daten zur Weiterverarbeitung in unserem Hause bitten wir um Beachtung unserer Vorgabenprofile und Rücksprache. Inkompatible Daten werden von uns bestmöglich nachgestellt. Daraus resultierende Abweichungen werden vom Auftraggeber geduldet. Wir übernehmen keine Haftung für Qualitätsverluste aus Datenmanagementfehler von Fremddatenherstellern. Für Anlieferung von Druckunterlagen durch Kunden unterliegt seitens des Auftragsnehmers keiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Datenträger, Vorlagen, Bilder etc. werden von uns sorgfältlgst behandelt, Jedoch bei einem Defekt oder Verlust bestehen gegen uns keine Ansprüche.

Farbmanagement

Bei ein- und mehrfarbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahrung können geringfügige Abweichungen, innerhalb der für die Druckindustrie üblichen Tolaranzen, vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, Proof und Auflagendruck, speziell unter Berücksichtigung drucktechnischer Möglichkeiten. Der Auftragsnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Flächendrucke u.U. die Bildqualltät beeinflussen. Mangelhafte Bildqualität, Farbmodi-Fehler; Separationsfehler bei gestellten Dateien die die Farbdarstellung beeinträchtigen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ebenso gilt nicht als Mangel, wenn die Qualität der eingesetzten Materialien innerhalb der handelsüblichen Taleranzen schwankt.

Korrekturen, Andrucke und Muster

sind vom Auftraggeber auf Satz-, Stand- und sonstige Fehler zu prüfen und uns schriftlich für druckreif erklärt innerhalb 14 Tagen zurückzusenden. Fernmündliche Freigaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Freigebenden. Bei uns entstandene Satzfehler werden von uns kostenfrei berichtigt, dagegen werden Besteller- und Autorenkorrekturen nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit und den üblichen Kostensätzen berechnet. Durch uns erfasste Texte sind lediglich Korrekturprogramm korrigiert; gestellte Daten und Texte müssen vom Datenlieferanten geprüft sein. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Sollte im vorgesehenen Zeitraum keine Rückmeldung oder eine Auftragsstorierung erfolgen, erlauben wir uns, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Entwürfe und Layout basieren grundsätzlich auf Vorgesprächen mit dem Besteller. Nachträgliche Abweichungen und Änderungen des Layouts bedeuten einen Mehraufwand und werden von uns in Rechnung gestellt. Sollte dies zur Abweichung gegenüber eines erstellten Angebotes führen, gehen wir davon aus, dass der Kunde die entstehenden Kosten für den von ihm gewünschten Mehraufwand akzeptiert. Die Abweichung vom Angebot werden in der Rechnung gesondert aufgeführt und berechtigen nicht zur Beanstandung des Auftragsobjektes.

Mehr- und Minderlieferung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzunehmen. Der Prozentsatz erhöht sich bei schwierigen Drucken, aufwendigen oder speziellen Sonderanfertigungen und bei Farbdrucken. Bei Kleinst- und Kleinauflagen ist eine 100%-ige Überlieferung möglich. ln diesem Fall wird der Mehrkostenfaktor mit den Selbstkosten abgerechnet.

Angabe unserer Firma

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Firmenbezeichnung (bzw. lnternetadresse, Kleinlogo etc.) auf Lieferungen aller Art anzubringen. Der Auftraggeber akzeptiert dies ohne Erteilung einer gesonderten Genehmigung.

Lieferungen

gelten ab Hachenburg, soweit es nicht bei Auftragserteilung anders vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Angebote mit Angabe von Frei-Haus-Lieferungen verstehen sich für eine Abladestelle, welche zudem leicht zugänglich sein muss. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

Lieferzeiten

werden nach bestem Ermessen angegeben. Für ihre genaue Einhaltung übernehmen wir keine Gewähr. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt ein, wenn der Besteller Korrekturvorlagen oder Rückfragen nicht unverzüglich bearbeitet, nachträgliche Auftragsänderungen vornimmt, Lieferungen üblicher Qualität nicht annimmt, oder wenn durch außergewöhnliche Ereignisse im Werk des Lieferers oder bei Vorlieferanten die Lieferung verzögert wird. Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche wegen Überschreiten der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Lieferer zum Rücktritt vom Vertrages.

Abnahme

Der Abnehmer ist nicht berechtigt, den Lieferer mit Kosten für Prüfarbeiten zu belasten.

Beanstandungen

sind innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware durch den Auftraggeber schriftlich geltend zu machen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann Minderung, nicht Wandelung oder Schadenarsatz verlangt werden. Stellt der Besteller auf Verlangen keine Proben der beanstandeten Ware unverzüglich zur Verfügung, oder verwendet er Teile der gelieferten Ware, trotz ihrer Beanstandung ohne unsere schriftliche Genehmigung, so erklärt er sich mit der verwendeten Ware einverstanden und kann für diese keinen Ersatz beanspruchen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor-, Zwischenzeugnisse und Verarbeitungsmuster in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreife- bzw. Weiterverarbeitungserklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Freigabe in dem anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Für Abweichungen bedingt durch Beschaffenheit, Oberfläche, unterschiedlicher Färbung etc. des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.

Werkzeuge und Druckvorlagen

Durch die Bezahlung von Kostenanteilen für Werkzeuge und Druckvorlagen erwirbt der Besteller kein Anrecht auf diese selbst bzw. auf deren Aushändigung. Werkzeuge und Druckvorlagen in digitaler Form werden, solange Sie nicht durch Gültigkeitszeiträume zeitlich begrenzt sind für ein Jahr nach dem Tag der letzten Lieferung aufbewahrt. Die entstanden Herstellungskosten werden dagegen unmittelbar berechnet und können nicht amortisiert werden.

ErfüIIungsort ist Hachenburg

Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse is Westerburg/Ww.

Zahlungsbedingungen

werden jeweils auf der Rechnung vermerkt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss, wenn nicht abweichend geschrieben, innerhalb 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug erfolgt sein. Eventuelle Skontoabzüge werden auf der Rechnung vermerkt. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Diskontspesen gehen zu Lasten des Wechselgebers. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen.

Scheck und Wechselzahlungen gelten erst bei Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto als gezahlt. Bei Zahlungsverzug berechnen wir

Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank für die Zeit zwischen

Fälligkeit und Zahlung. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages unser Eigentum. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Fotos und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet wurden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftragnehmer ist vom Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Nebenabreden, nachträgliche Änderungen von Aufträgen sowle Abweichungen von den in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen generell getroffenen Regelungen bedürfen der Schriftform.

Krüger Medienhaus KG · 57627 Hachenburg · HRA 1668 · AGB 12.2020